Architekturbüro von der Heid
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Gutachten für Schäden an Gebäuden
Wertermittlung und Brandschutzkonzepte

Wir helfen bei Ärger am Bau

Manche Schäden an Gebäuden sind offensichtlich, andere sieht nur der Fachmann. Wir spüren Ursachen und Wirkungen auf und bieten Lösungen an. Wir ermitteln den Verkehrswert eines Gebäudes und erstellen Schadensgutachten. Zuverlässig und gewissenhaft, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Für Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen zur Seite, kompetent und sachlich.

  • Haben Sie Probleme mit Bauhandwerkern, Baufirmen, Bauträgern?

  • Wurde nach anerkannten Regeln der Technik gebaut?

  • Gibt es Schimmel an den Wänden?

  • Gibt es sichtbare Risse, ist das Dach undicht?

Öffentlich bestellt und vereidigt

Seit 2009 ist Hubertus von der Heid öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ der IHK Gießen-Friedberg. Hubertus von der Heid ist bereits seit vielen Jahren auf seinem Gebiet tätig und hat zahlreiche Gutachten erstellt. Die öffentliche Bestellung erfolgte, nachdem das zuständige Fachgremium die vom Gesetz erforderliche besondere Sachkunde überprüft und festgestellt hat. Sollten Sie Schäden an Ihrem Gebäude feststellen, stehen wir Ihnen gerne als Gutachter zur Seite.

Wertermittlung von Gebäuden

Bei einem Verkauf von Objekten, bei Erbangelegenheiten, in anhängigen Familiensachen bei Gerichten ist es wichtig den reellen Wert eines Gebäudes zu kennen. Auch bei der Aufgabe und Umwandlung von landwirtschaftlichen Betrieben und der Herausnahme von Gebäuden aus Betriebsvermögen ist die Kenntnis des genauen Wertes von größter Bedeutung. Das Büro von der Heid hat seit vielen Jahrzehnten Erfahrung in der Wertermittlung von Gebäuden. Erst mit einem Gutachten kenne Sie den genauen Wert.

Eine wichtige Rolle bei dieser Ermittlung spielt die Lage des Gebäudes, die Bodenrichtwerte, die Raumaufteilung, der Gebäudezustand und die Ausstattung. Auf Grundlage der ermittelten Werte wird eine Berechnung des Bruttorauminhalts bzw. der Wohn- und Nutzfläche durchgeführt.

Generell gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten der Bewertung:

    • Wohn- und Nutzflächenberechnung: Der Verkehrswert wird durch das Sachwertverfahren (anhand von Baukosten abzgl. Alterswertminderung, Mängel und Schäden) bewertet.
    • Ertragswertverfahren: Hier wird der Mietwert des Gebäudes berücksichtigt.

Brandschutzkonzepte

In Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden (Brandschzutzbehörde und Bauaufsicht) erstellen wir für Ihr Bauvorhaben das erforderliche Brandschutzkonzept. Architekt Heiko von der Heid ist Nachweißberechtigter für vorbeugenden Brandschutz.

Wir erstellen Brandschutzkonzepte für

    • Schulen
    • Kindergärten
    • Gewerbe- und Industriegebäude und allen sonstigen öffentlichen Gebäude
    • größere Wohngebäude

Adresse

Büro von der Heid GbR
Rebenstraße 3
63667 Nidda Geiß-Nidda
Telefon 06043/2470
info@von-der-heid.de

Einblicke

  • Dreigiebelhaus Nidda11. Juni 2018 - 12:53
  • Neue Münch’sche Apotheke in Nidda15. September 2017 - 15:11
  • Feuerwehrgerätehaus Rodheim v.d.H15. September 2017 - 14:27

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